Tipps vom Fachmann
24Oktober
Münster, 25. Oktober 2009
Zum 01. Oktober ist die Energiesparverordnung (kurz EnEv) 2009 in Kraft getreten, Nachfolgerin der Verordnung von 2007, die im Vergleich zum früheren Beschluss die energetischen Anforderungen bei Neubauten und Sanierungen noch einmal verschärft. Wer plant, neu zu bauen, hat in Zukunft um ca. 30 Prozent strengere Auflagen zu erfüllen. Die Folge: Mindestens 10 Prozent mehr Kosten! Auch, wer nur einzelne Bestandteile sanieren will, muss sich ab sofort mit verschärften Bedingungen um bis zu 15 Prozent auseinandersetzen, die entweder über eine stärkere Dämmung oder die Art des Mauerwerks zu leisten sind. Dies kann nicht nur teuer werden, sondern beispielsweise auch eine erhöhte Schimmelgefahr mit sich bringen. Ebenfalls neu in Kraft getreten sind die Nachrüstverpflichtungen für alle Eigentümer, also auch Vermieter, unter die unter anderem der Austausch von Nachtstromheizungen fällt. Darüber hinaus müssen bis Ende 2011 Häuser nach oben hin besser gedämmt werden, damit dort zukünftig weniger Energie verloren geht. Dadurch kommen auch auf den Vermieter kostspielige Maßnahmen zu, andererseits verbessert er so die Qualität seines Hauses und passt sie den aktuellen Ansprüchen an. Dennoch: Einen Rechtsanspruch auf die Umsetzung der Maßnahmen hat der Mieter nicht. Ihm bleibt bei einer Unterlassung lediglich, die zuständigen Behörden einzuschalten, was schlimmstenfalls zu einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro führen kann. Auch Hauseigentümer mit Eigennutzung müssen nicht zwangsläufig modernisieren, die EnEv 2009 legt lediglich fest, dass im Falle einer Sanierung strengere Auflagen erfüllt werden müssen, was es allein schon aufgrund des Kostenfaktors gut abzuwägen gilt. Und selbst, wenn der Mieter dank niedrigerer Betriebskosten der primäre Nutznießer der EnEv zu sein scheint, während Hauseigentümer erstmal draufzahlen, gibt es dennoch einen zweiten, großen Gewinner: Die Umwelt. Und damit dann doch wieder wir alle.